Fehlende Approbation

Führt ein Nichtarzt unter Vorgabe, er habe eine Approbation medizinische Handlungen an Patienten aus, so hat ein Krankenhaus keinen Anspruch auf Vergütung der Krankenkasse. Das BSG zeigt in der Entscheidung jedoch auf, dass der Vergütungsausschluss nicht für jene Handlungen gilt, an denen der Nichtarzt nicht beteiligt war. Geprüft werden müsse, ob eigene und abgrenzbare Behandlungsschritte vorliegen.

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