Für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufler steht vor allem eins im Vordergrund des täglichen Berufsalltags: Patienten gut zu versorgen, richtige Diagnosen zu stellen, Symptome zu bekämpfen und Therapieerfolge zu erzielen. Doch neben der ärztlichen Versorgung sind Praxen, egal ob Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Zahnmedizin oder Physiotherapie auch Wirtschaftsunternehmen. Und dies geht mit wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Aufgaben und Fragestellungen einher.
Wir sind dafür da, anfallende Aufgaben in diesem Bereich abzufangen und Sie in allen Fragestellungen zu beraten und zu unterstützen, damit Sie sich auf ihre Berufung konzentrieren können.
Gerade Heil- und Pflegepraxen müssen sich oft und schnell auf gesetzliche Neuerungen einstellen, sei es die Pflegebuchführung, Steueränderung oder weitere Gesundheitsreformen. Unsere beiden Gesellschafter Heinz-Ulrich Linkamp und Thomas Gerth sind Steuerberater mit der Zusatzqualifikation Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) und können Sie durch alle wichtigen Fragestellungen führen und Sie ganzheitlich beraten.
Neben unserer Spezialisierung auf Heilberufe betreuen wir auch Industrie-, Handels- und Handwerksunternehmen. Hier gibt es zwar keine besondere Spezialisierung im steuerrechtlichen Bereich, jedoch muss man mit der jeweiligen Branche und dem Unternehmen gut vertraut sein, um es umfassend und in allen Situationen beraten zu können.
Deswegen setzen wir uns mit unseren Mandanten auseinander, um alle steuerlichen Prozesse stets im Blick zu haben und zu optimieren. Denn auch in einem Unternehmen gibt es Tätigkeitsbereiche, die das Kerngeschäft ausmachen. Die Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse gehören meist nicht dazu. Wir geben unseren Mandanten die Zeit, um sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und sind gerne ein zuverlässiger Partner bei allen wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen.