Heilberufe – Irreführende Werbung

Beispiel Kinderzahnarzt/Kinderzahnärztin

Beschreibt sich beispielsweise eine Zahnärztin auf Ihrer Website als „Kinderzahnärztin und Kieferorthopädin“, entsteht der irreführende Eindruck, dass „Kinderzahnärztin“ eine anerkannte medizinische Qualifikation wäre. Da es keinen Fachzahnarzt Kinderheilkunde gibt, ist diese Darstellung zu unterlassen. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 07.04.2022.

Erlaubt ist dagegen beispielsweise, sich als Zahnärztin mit dem Schwerpunkt der Behandlung junger Patienten darzustellen.

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