Umsatzsteuer bei Heilberufen

Umsätze aus den Tätigkeiten von Heilberufen, also von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Hebammen oder ähnlichen freiberuflichen Tätigkeiten, sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Die Umsatzsteuerbefreiung liegt vor, wenn die Leistungen des Arztes der medizinischen Betreuung von Personen dient. Dies umfasst das Diagnostizieren, Behandeln und der im besten Fall Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen.

Im Gegensatz dazu sind beispielsweise die Erstellung von Gutachten, die Tätigkeit als Sachverständiger oder Vortrags- und Lehrtätigkeiten sowie Lieferungen von Hilfsmitteln wie  z.B. Schuheinlagen, umsatzsteuerpflichtig.

Mehr zum Thema findet ihr auf unserem Merkblatt:

https://www.deubner-online.de/infokombi/controllers/download.php?kdnr=513041170&merkblatt=Merkblatt_Umsatzsteuer&header=513041170_867WEB

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