Änderung in der Pflegeversicherung

Die Regierung plant, dass Eltern ab dem zweiten Kind künftig weniger Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen müssen als bisher. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind wird der Beitrag um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt.

Außerdem sollen die Leistungen in der Pflege flexibler gestaltet und die Kosten in den Pflegeeinrichtungen kontrolliert werden. Diese Maßnahmen sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Reform der Pflegeversicherung, den das Bundeskabinett im April beschlossen hat.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Etappen reformiert:

  • Ab dem 1. Juli 2023 wird die Finanzgrundlage gestärkt, was bereits ab Januar 2024 dringende Leistungsverbesserungen ermöglicht. 
  • In einem zweiten Schritt werden zum 1. Januar 2025 alle Leistungsbeträge deutlich angehoben.

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