Anpassung des Bewertungsgesetzes

Die Grundstücksbewertung für erbschafts- und schenkungssteuerliche Zwecke soll durch das Jahressteuergesetzes (JStG) 2022 angepasst werden. So wird ab 2023 mit einer Verteuerungen bei der Übertragung von Immobilien gerechnet. 

Die Änderungen betreffen vor allem das Ertrags- und Sachwertverfahren, genauso wie die Bewertung in Sonderfällen (z.B. Erbbaurecht). Die beschriebenen Anpassungen können dazu führen, dass Grundstückswerte höher geschätzt werden und bei Fällen der Erbschafts- und Schenkungssteuer eine höhere Steuerbelastung resultiert.

Daher sollte unbedingt geprüft werden, ob eine unentgeltliche Übertragung bereits vor dem Stichtag am 31.12.2022 abgewickelt werden kann.

Wir stehen unseren Mandanten hier gerne zur Seite und beraten umfassend zu dieser Thematik.

Folgen, Liken, Teilen – Wir freuen uns auch auf einen Besuch auf unseren Social media Kanälen.