Das ändert sich 2023 für Arbeitnehmer:innen

Grundfreibetrag wird erhöht

Der steuerliche Grundfreibetrag, der dafür sorgt, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im nächsten Jahr um 561 € insgesamt auf 10.908 € angehoben. Für 2024 ist zusätzlich eine Erhöhung um 696 € auf insgesamt 11.604 € geplant.

Steuerlast wird an die Inflation angepasst

Um zu verhindern, dass Gehaltserhöhungen aufgrund steigender Preise zu unbeabsichtigten Steuererhöhungen führen, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Dies bedeutet, dass Löhne und Gehälter, die lediglich die Inflation ausgleichen, nicht höher besteuert werden.

Höhere Freigrenze beim Soli

Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90% derjenigen, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen, durch die Erhöhung der Freigrenzen vollständig entfallen. Die Freigrenze von zuvor 16.956 € wird 2023 auf 17.543 € angehoben und 2024 auf 18.130 € erhöht. Dies dient dazu, die Berechnung des Soli an die Inflation anzupassen.

Homeoffice-Regelung wird verbessert

Für alle, die im Homeoffice ohne ein eigenes Arbeitszimmer arbeiten, gibt es gute Neuigkeiten: Ab 2023 kann an bis zu 210 Tagen im Homeoffice ein pauschaler Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Anstatt wie bisher an nur 120 Tagen. Pro Heimarbeitstag können 6 € angesetzt werden, was insgesamt bis zu 1.260 € im Jahr ausmachen kann.

Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht

Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmern wird seit dem 1. Januar 2023 auf 1.230 € erhöht. Zuvor wurde er bereits im Rahmen des ersten Entlastungspakets rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1.000 auf 1.200 € angehoben. Arbeitnehmer können ihre Werbungskosten bis zur Höhe des Pauschbetrags pauschal bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, ohne sie anhand von Belegen nachweisen zu müssen.

Rentenbeiträge werden voll absetzbar

Seit Januar werden Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer absetzbar sein. Dies führt dazu, dass im Jahr 2023 die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen um 4 Prozentpunkte erhöht werden. Für viele Bürger bedeutet dies eine Entlastung bei der Einkommensteuer.

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