Photovoltaikanlagen und deren Installation sind seit dem 01.01.2023 umsatzsteuerbefreit

Seit dem 01. Januar 2023 fällt auf Photovoltaikanlagen und deren Installation (Montage) in Deutschland keine Umsatzsteuer mehr an. Auch alle zusätzlichen Komponenten wie z. B. ein dazugehöriger Batteriespeicher, sind umsatzsteuerbefreit. Privatpersonen können so 19 Prozent beim Kauf und der Installation einer Photovoltaikanlage sparen.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben.

Lediglich einige Richtlinien müssen beachtet werden:

  • Man muss selbst Betreiber der PV-Anlage sein und die Rechnung wird auf den eigenen Namen ausgestellt.
  • Installation erfolgt auf dem Dach oder in der Nähe des Wohngebäudes (z. B. auf einer Garage).
  • Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Leistung der Anlage laut Markt-stamm-da-ten-re-gis-ter höchstens 30 kWp beträgt.

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