Wenn Sie aus beruflichen Gründen neben Ihrem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung unterhalten, gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, diese Ausgaben als Werbungskosten anzugeben. Dies kann dazu beitragen, Ihre Steuerlast zu reduzieren. Im Steuerrecht werden diese Aufwendungen als „Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung“ bezeichnet. 🏡🏡
Die wichtigsten Voraussetzungen für das Absetzen der doppelten Haushaltsführung sind folgende:
➡ Zweiter Haushalt wird aus beruflichen Gründen unterhalten.
➡ Dieser befindet sich an dem Arbeitsort oder in der Nähe.
➡ Neben dem zweiten Haushalt wird sich finanziell an dem
Haushalt des Hauptwohnsitzes beteiligt und laufende kosten
übernommen.
Fahrtkosten, Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten, Zweitwohnsteuer, Rundfunkgebühren und Kosten für den Umzug können u.a. für die doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden. ✅