Steuer ABC – Fahrtkosten

Fahrtkosten können unter bestimmten Voraussetzungen auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Hierzu zählen Fahrten zwischen der Wohnstätte und der Arbeit oder auch beruflich entstandene Reisekosten.

Um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren, können auch Unternehmer und Selbstständige alle betriebliche Fahrtkosten als Betriebsausgaben absetzen.

Darüber hinaus ist es in beiden Fällen möglich, Fahrtkosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung steuermindernd geltend zu machen. Beispielsweise krankheitsbedingte Fahrtkosten oder Mehraufwendungen für behinderungsbedingte Fahrten zählen hierzu.

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