Gesundheitsdatennutzungsgesetz🏥

Bei dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) handelt es sich um die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten, insbesondere zu Forschungs- und gemeinwohlorientierten Zwecken. 

Dazu enthält das GDNG 2024 vier maßgebliche Neuerungen:

Die gegebenen Patientendaten sollen in der Zukunft, solange der Patient dem nicht aktiv widersprochen hat, ohne gesonderte Einwilligung zu Forschungszwecken genutzt werden dürfen. 

Das Ziel dieser Änderung ist es, eine deutliche Vergrößerung der zur Verfügung stehenden Datenbasis zu schaffen. Zudem soll die forschende Industrie zukünftig auf Daten zugreifen können, die beim Forschungsdatenzentrum für Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zentral gespeichert sind. Dies ist an spezifisch definierte Zwecke geknüpft, die das Gemeinwohl in den Vordergrund rücken. 

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