Neue Grenze für Kleinstgeschenke und Streuwerbeartikel

Bisher war es nicht möglich, Aufwendungen für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer gewinnmindernd geltend zu machen, wenn die Anschaffungskosten 35 € überstiegen. Ab 2024 wird dieser Betrag auf 50 € angehoben. Das bedeutet, dass beispielsweise Kunden und Lieferanten künftig Geschenke bis zu einem Wert von 50 € erhalten können, die als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. 🎁✅

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