STEUER ABC – Zuschussrücklage

Eine Rücklage ist ein Teil des Eigenkapitals eines Unternehmens, der gebildet wird, um zukünftige Verpflichtungen oder Investitionen abzusichern. Sie dient dazu, finanzielle Mittel für bestimmte Zwecke zurückzuhalten, etwa für bevorstehende Ausgaben oder Investitionen, und kann dazu beitragen, die Liquidität und finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

Eine spezielle Form der Rücklage ist die steuerfreie Zuschussrücklage. Diese kann gebildet werden, wenn Anlagegüter mit der Unterstützung öffentlicher oder privater Gelder erst nach deren Gewährung angeschafft werden. Für die Bildung solcher Rücklagen ist es wichtig, dass Zuschüsse nicht als Betriebseinnahmen erfasst und die bezuschussten Anlagegüter nur mit den selbst getragenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss müssen diese Rücklagen dann als Passivposten erfasst werden.

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