Steuerfrei Aufstocken in der Altersteilzeit

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, die in Altersteilzeit arbeiten: Der Aufstockungsbetrag ist ab einer Aufstockung von mindestens 20 % steuerfrei!

Der Bundesfinanzhof hat außerdem klargestellt, dass die Steuerfreiheit auch dann gilt, wenn der Aufstockungsbetrag erst nach dem Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt wird.

Wichtig zu wissen: Die Steuerpflicht für den Arbeitslohn und die Steuerfreiheit für den Aufstockungsbetrag hängen von den Umständen im Zeitraum ab, für den das Entgelt gezahlt wird.

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