Das Landgericht München I hat kürzlich entschieden, dass Werbung für eine sogenannte „Abnehmspritze“ ohne persönlichen Arztkontakt unzulässig ist.
Das Urteil basiert auf der Kritik einer Apothekenkammer, die das Vorgehen einer Online-Apotheke, die mittels eines Fragebogens den Bedarf zur Verschreibung des Medikaments feststellen wollte, als unzureichend erachtete. Sie betonte, dass der persönliche Kontakt zu einem Arzt unerlässlich ist, um eine fundierte Diagnose und Behandlung von Adipositas zu gewährleisten.
Die Warnhinweise der Online-Apotheke, über mögliche Nebenwirkungen und die Notwendigkeit einer regelmäßigen Nachsorge, unterstreichen das Urteil des Landgerichts. Eine erfolgreiche Therapie erfordert nicht nur eine umfassende Untersuchung, sondern auch eine kontinuierliche Betreuung, die bei einer rein digitalen Lösung nicht sichergestellt werden kann.