Fristverlängerung

„In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen.“ so Christian Lindner und verlängerte die Abgabefrist der Grundsteuer-Festlegungserklärung bis zum 31.01.2023.

Grund hierfür ist, dass die Finanzämter diese erst seit dem 01. Juli 2022 entgegennehmen und es schon einige Tage später technische Probleme mit der Steuersoftware gab. Weiter hatten stand Mitte Oktober nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungseigentümer seine Unterlagen abgegeben.

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