Grundsteuer-Festlegungserklärung 2023

Am 31. Januar 2023 läuft die Abgabefrist für die Grundsteuer-Festlegungserklärung aus.

Bis dahin müssen Immobilieneigentümer und Immobilieneigentümerinnen wichtige Grundstücksdaten beim Finanzamt einreichen. Wer dies nicht macht, muss mit hohen Geldstafen rechnen.

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