Steuer ABC – B

Beitragsbemessungsgrenzen

In der gesetzlichen Sozialversicherung spielen die Beitragsbemessungsgrenzen eine wichtige Rolle, bis zu welcher Höhe das Einkommen für die Beitragsberechnung herangezogen wird.  Grundlage für die Beitragshöhe in der Sozialversicherung ist die Leistungsfähigkeit. Einfach ausgedrückt: Wer mehr verdient, zahlt auch höhere Beiträge, jedoch nur bis zu einem gewissen Punkt.  Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen beitragspflichtig ist.

Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • 7.300 Euro pro Monat (West) | 7.100 Euro pro Monat (Ost)

Versicherungspflichtgrenze in der GKV

  • 5.550 Euro pro Monat

Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

  • 4.987,50 Euro pro Monat

Stand 01.01.2023

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