Entlastung der Unternehmen in der Stromsteuer⚡

Stromsteuer fällt 2024 auf den europäischen Mindestwert

Unternehmen, die dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft angehören und Strom zum Regelsteuersatz für betriebliche Zwecke entnehmen (ausgenommen Elektromobilität), werden auch in diesem Jahr weiter entlastet.

Bis Ende 2023 gab es die Möglichkeit eine Stromsteuerentlastung in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (MWh) zu beantragen. 📅⚡ Dieses Jahr wurde die Stromsteuerentlastung auf 20 Euro pro Megawattstunde (MWh) erhöht. Zum Vergleich: Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 Euro je MWh.

Die Entlastung ist zunächst bis zum 31.12.2025 beschlossen, soll aber um drei Jahr verlängert werden, wenn 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung des Bundeshaushalts dargestellt werden kann.

Folgen, Liken, Teilen – Wir freuen uns auch auf einen Besuch auf unseren Social media Kanälen.