Fristverlängerung

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert. 

Diese Verlängerung gilt für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023. Die neuen Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen sind der 2. Oktober 2023 für den Veranlagungszeitraum 2022 und der 2. September 2024 für den Veranlagungszeitraum 2023.

Für den Veranlagungszeitraum 2024 gelten jedoch wieder die normalen Abgabefristen. 

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