Bis Ende 2024

Inflationsausgleichsprämie:

Arbeitgeber haben bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000,00 € steuerfrei zu gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG.).

Voraussetzung ist, dass der steuerliche Freibetrag zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Die Prämie kann vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 gezahlt werden, auch eine Auszahlung in Teilbeträgen ist möglich. Wichtig ist hierbei, die einzelnen Teilzahlungen genau zu dokumentieren und in der Lohnabrechnung entsprechend auszuweisen.

Mit der Inflationsausgleichsprämie sollen die Auswirkungen der Inflation auf die Löhne und Gehälter entgegengewirkt werden.

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