Steuer ABC – Erhaltungsaufwand

Unter dem Begriff „Erhaltungsaufwand“ bezeichnet man Kosten, die durch Investitionen in die Pflege, Wiederherstellung und Modernisierung von bestehenden Anlagen entstehen. Wenn es um Erhaltungsaufwendungen an einem vermieteten Gebäude geht, können diese Investitionen als abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. 🏚️🛠️🏠✨

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