Digital-Gesetz

Die Bundesregierung hat am 22.03.2024 das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Behandlungsalltag von Ärzten und Patienten durch digitale Lösungen zu vereinfachen. 

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes, welche ab Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden soll. Es muss aktiv Widerspruch eingelegt werden, wenn die ePA nicht genutzt werden möchte. Dabei kann eine ePA kann auch von privaten Krankenversicherungen angeboten werden. 

Um die Patentenversorgung gezielt zu unterstützen, soll durch die ePA der Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten gefördert werden. So sind beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenverordnungenschnell und unkomplizierbar abrufbar. Zusätzlich zur ePA wurde das E-Rezept als verbindlicher Standard beschlossen. 

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens soll vor allem der bürokratische Aufwand reduziert und Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.

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