Steuer ABC – Midijob

Ein Midijob ist eine Beschäftigung bei der monatlich im Jahresdurchschnitt ein Einkommen zwischen 538,01 € bis 2.000,00 € erzielt werden kann. Diese Einkommensspanne bezeichnet man als Übergangsbereich.

Midijobber sind in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung voll abgesichert, brauchen aber nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Der volle Verdienst wird jedoch für die spätere Rente berücksichtigt.

850 € waren bis zum 30.06.2019 die Obergrenze für Midijobs. Der verminderte Beitrag ging bis zu diesem Datum auch mit einer Reduzierung der Rentenansprüche einher. Ab dem 01.07.2019 entfiel auch die bisher vorgesehene Minderung der Rentenansprüche aufgrund geringerer Sozialversicherungsbeiträge. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies, dass der volle Verdienst aus dem Midijob auf die Rente angerechnet wird, ohne dass sie (freiwillig) höhere Beiträge zahlen müssen.

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