Steuer ABC – Kurzarbeitergeld

Wenn im Betrieb die Arbeit ausfällt und die Auftragslage stark zurückgeht, geht dies häufig mit einer Verringerung des Arbeitsentgelts der Beschäftigten einher. Das Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit kann den Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Ziel ist es, Entlassungen aufgrund vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu vermeiden.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen Teil der Entgeltkosten, die durch den Arbeitsausfall entstehen, von der Agentur für Arbeit erstattet zu bekommen. Dabei ist irrelevant, ob das gesamte Unternehmen oder nur einzelne Abteilungen betroffen sind.

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