Kreditkartengebühr steuerlich absetzbar

Wird eine Kreditkarte ausschließlich beruflich benutzt, ist ihre Jahresgebühr in voller Höhe absetzbar. Sind private und berufliche Ausgaben gemischt, ist der berufliche Anteil anhand der Kontoauszüge zu ermitteln und der Jahresgebühr prozentual zuzuordnen.

Aus Vereinfachungsgründen empfiehlt es sich, getrennte Kreditkarten für private und geschäftliche Zwecke zu verwenden, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

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