Steuer ABC – Teilwert

Wenn ein Unternehmen seinen Betrieb verkauft, bezeichnet der Begriff „Teilwert“ den Betrag, den der Käufer für ein bestimmtes Gut – wie etwa eine Maschine oder ein Gebäude – im Rahmen des gesamten Kaufpreises zahlen würde. Dieser Betrag gilt für den Fall, dass der Käufer den Betrieb des Unternehmens fortführt und das betreffende Wirtschaftsgut weiterhin nutzt. 

Der Teilwert entspricht im Regelfall dem so genannten „Verkehrswert“, also dem Preis, den ein Gut auf dem freien Markt erzielen würde, falls es verkauft werden würde.

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